selfbondageforum.de Foren-Übersicht selfbondageforum.de
DAS Selfbondage Forum
 
 FAQFAQ   SuchenSuchen   MitgliederlisteMitgliederliste   BenutzergruppenBenutzergruppen   RegistrierenRegistrieren 
 ProfilProfil   Einloggen, um private Nachrichten zu lesenEinloggen, um private Nachrichten zu lesen   LoginLogin

Wie alt muss man sein

 
Neues Thema eröffnen   Neue Antwort erstellen    selfbondageforum.de Foren-Übersicht -> Grundlegendes
Vorheriges Thema anzeigen :: Nächstes Thema anzeigen  
Autor Nachricht
nice1233



Anmeldedatum: 06.09.2017
Beiträge: 2

BeitragVerfasst am: Mi Sep 06, 2017 7:18 pm    Titel: Wie alt muss man sein Antworten mit Zitat

Einfach mal so eine frage, wie alt muss man denn sein, um sich hier anzumelden?
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Lira



Anmeldedatum: 17.03.2014
Beiträge: 1434
Wohnort: Bayern

BeitragVerfasst am: Mi Sep 06, 2017 8:33 pm    Titel: Antworten mit Zitat

Theoretisch gesehen gibt es keine Altersbeschränkung Wink
_________________
Liebe Grüße
Lira
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden E-Mail senden
nice1233



Anmeldedatum: 06.09.2017
Beiträge: 2

BeitragVerfasst am: Mi Sep 06, 2017 11:32 pm    Titel: Antworten mit Zitat

Lira hat Folgendes geschrieben:
Theoretisch gesehen gibt es keine Altersbeschränkung Wink

Und rein praktisch? Immerhin wird etwas von Jugendschutz erwähnt.
Gibt es also doch ein ,,Mindestalter "? Manche sind hier ja auch angemeldet und erst 14. 🤔
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
scandor



Anmeldedatum: 04.06.2008
Beiträge: 2564
Wohnort: Zwischen Stuttgart und Pforzheim

BeitragVerfasst am: Do Sep 07, 2017 5:06 am    Titel: Antworten mit Zitat

Auch praktisch gibt es keine Altersbeschränkung. Deswegen müssen die Beiträge unter Beachtung des Jugendschutzes verfasst werden Wink
_________________
J.-R.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
QueeAndJiggy



Anmeldedatum: 12.08.2014
Beiträge: 2501
Wohnort: Salzburg

BeitragVerfasst am: Do Sep 07, 2017 11:39 am    Titel: Antworten mit Zitat

scandor hat Folgendes geschrieben:
Auch praktisch gibt es keine Altersbeschränkung. Deswegen müssen die Beiträge unter Beachtung des Jugendschutzes verfasst werden Wink

Theoretisch und praktisch gibt es natürlich die Möglichkeit, sich in speziellen auf BDSM ausgericheten Jugend-Foren anzumelden. Die UN-Generalversammlung definiert für Jugendliche ein Alter zwischen 15 und 25 Jahren. Der Altersdurchschnitt aller Teilnehmer dieses Forums ist letztlich nicht festzustellen. Von den über 18.000 Mitgliedern äußern sich nur wenige derart, daß sich ihr Alter zumindest vermuten ließe.

Einfacher ist es mit den Menschen, die man persönlich immer wieder trifft. Zum letzten Fesseltreffen im April 2017 kamen nach meinen Erkenntnissen 26 Teilnehmer. Darüber hinaus hatten 4 kurzfristig abgesagt. Der Altersdurchschnitt dürfte zwischen 47 und 48 Jahren betragen haben.
_________________
When we remember we are all mad, the mysteries of life disappear and life stands explained · From Mark Twain's Notebook (1898)
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden E-Mail senden Website dieses Benutzers besuchen
Lira



Anmeldedatum: 17.03.2014
Beiträge: 1434
Wohnort: Bayern

BeitragVerfasst am: Do Sep 07, 2017 2:10 pm    Titel: Antworten mit Zitat

QueeAndJiggy hat Folgendes geschrieben:

Einfacher ist es mit den Menschen, die man persönlich immer wieder trifft. Zum letzten Fesseltreffen im April 2017 kamen nach meinen Erkenntnissen 26 Teilnehmer. Darüber hinaus hatten 4 kurzfristig abgesagt. Der Altersdurchschnitt dürfte zwischen 47 und 48 Jahren betragen haben.


Zum Fesseltreffen darf man aber auch erst mit 18 Wink Denn da ist ja wieder nicht für Jugendschutz gesorgt.
_________________
Liebe Grüße
Lira
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden E-Mail senden
QueeAndJiggy



Anmeldedatum: 12.08.2014
Beiträge: 2501
Wohnort: Salzburg

BeitragVerfasst am: Do Sep 07, 2017 7:26 pm    Titel: Antworten mit Zitat

Lira hat Folgendes geschrieben:
Zum Fesseltreffen darf man aber auch erst mit 18 Wink Denn da ist ja wieder nicht für Jugendschutz gesorgt.

Die Sache mit dem Jugendschutz ist eben recht kompliziert. Keiner will mit Eltern oder der staatlichen Obrigkeit Ärger kriegen, weil er zu permissiv auslegt, wann Kids wo zu welcher Zeit was tun dürfen oder lassen müssen. Zumal Kinder und Jugendliche, sobald jemand zur Verantwortung gezogen wird, auch schon mal Geschichten erzählen, die gar nicht stimmen. Tun sie das zu zweit oder mehreren, dürfte jeder Erwachsene, egal was tatsächlich passierte, es mit einer plausiblen Rechtfertigung verdammt schwer haben.

Geradezu irrational kann es mit Jugendlichen im Irgendwo laufen. Meines Wissens regelt das Jugendschutzgesetz zwar den Aufenthalt an klar definierbaren öffentlichen Orten wie Gaststätten, Kinos oder Spielhallen, aber nicht auf Plätzen und Straßen, in Wiesen, Flüssen und Seen oder gar im finsteren Wald. Offenbar fällt die Begrenzung solch wunderbarer Weitläufigkeit angesichts der heutigen Regelungssucht auch nicht in den Geltungsbereich anderer Gesetze.
_________________
When we remember we are all mad, the mysteries of life disappear and life stands explained · From Mark Twain's Notebook (1898)
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden E-Mail senden Website dieses Benutzers besuchen
Lira



Anmeldedatum: 17.03.2014
Beiträge: 1434
Wohnort: Bayern

BeitragVerfasst am: Do Sep 07, 2017 10:32 pm    Titel: Antworten mit Zitat

QueeAndJiggy hat Folgendes geschrieben:
Lira hat Folgendes geschrieben:
Zum Fesseltreffen darf man aber auch erst mit 18 Wink Denn da ist ja wieder nicht für Jugendschutz gesorgt.

Die Sache mit dem Jugendschutz ist eben recht kompliziert. Keiner will mit Eltern oder der staatlichen Obrigkeit Ärger kriegen, weil er zu permissiv auslegt, wann Kids wo zu welcher Zeit was tun dürfen oder lassen müssen. Zumal Kinder und Jugendliche, sobald jemand zur Verantwortung gezogen wird, auch schon mal Geschichten erzählen, die gar nicht stimmen. Tun sie das zu zweit oder mehreren, dürfte jeder Erwachsene, egal was tatsächlich passierte, es mit einer plausiblen Rechtfertigung verdammt schwer haben.

Geradezu irrational kann es mit Jugendlichen im Irgendwo laufen. Meines Wissens regelt das Jugendschutzgesetz zwar den Aufenthalt an klar definierbaren öffentlichen Orten wie Gaststätten, Kinos oder Spielhallen, aber nicht auf Plätzen und Straßen, in Wiesen, Flüssen und Seen oder gar im finsteren Wald. Offenbar fällt die Begrenzung solch wunderbarer Weitläufigkeit angesichts der heutigen Regelungssucht auch nicht in den Geltungsbereich anderer Gesetze.


Das stimmt. Von der Polizei befragt was sie dort tun, können sie dennoch und werden dann evtl nach Hause gebracht Wink
_________________
Liebe Grüße
Lira
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden E-Mail senden
Beiträge der letzten Zeit anzeigen:   
Neues Thema eröffnen   Neue Antwort erstellen    selfbondageforum.de Foren-Übersicht -> Grundlegendes Alle Zeiten sind GMT + 1 Stunde
Seite 1 von 1

 
Gehe zu:  
Du kannst keine Beiträge in dieses Forum schreiben.
Du kannst auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten.
Du kannst deine Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten.
Du kannst deine Beiträge in diesem Forum nicht löschen.
Du kannst an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.


Datenschutzerklaerung und Impressum
Powered by phpBB © 2001, 2005 phpBB Group
Deutsche Übersetzung von phpBB.de