selfbondageforum.de Foren-Übersicht selfbondageforum.de
DAS Selfbondage Forum
 
 FAQFAQ   SuchenSuchen   MitgliederlisteMitgliederliste   BenutzergruppenBenutzergruppen   RegistrierenRegistrieren 
 ProfilProfil   Einloggen, um private Nachrichten zu lesenEinloggen, um private Nachrichten zu lesen   LoginLogin

Jugend
Gehe zu Seite 1, 2  Weiter
 
Neues Thema eröffnen   Neue Antwort erstellen    selfbondageforum.de Foren-Übersicht -> Grundlegendes
Vorheriges Thema anzeigen :: Nächstes Thema anzeigen  
Autor Nachricht
sononso



Anmeldedatum: 24.12.2011
Beiträge: 1098
Wohnort: Raum BS-MD

BeitragVerfasst am: Mo Apr 08, 2013 4:37 am    Titel: Jugend Antworten mit Zitat

joma hat Folgendes geschrieben:
Ich habe wieder was im Netz gefunden und weil auch bei uns junge Leute

rein schauen und um Rat fragen finde ich diesen Link so wichtig , dass er

eigendlich in jedem Forum in dem BDSM vorkommt auf Platz 1 in den

offenen Bereich gehört !

Auszug aus der Startseite :

`` Ein weiterer Punkt, der sinnvolles Informieren oft unmöglich macht, ist die Altersabgrenzung vieler Bücher oder Internetseiten bei solchen Themen. Die Menschen sind sich nicht sicher, ob das, was sie machen, auch wirklich legal ist, und verstecken auch aus diesem Grund ihre Gefühle, weil sie Angst haben, dass sie sich strafbar machen. ´´

Exclamation Exclamation Exclamation Exclamation Exclamation Exclamation Exclamation Exclamation Exclamation Exclamation Exclamation Exclamation Exclamation Exclamation Exclamation Exclamation Exclamation Exclamation Exclamation Exclamation Exclamation Exclamation Exclamation Exclamation Exclamation Exclamation Exclamation Exclamation Exclamation Exclamation Exclamation Exclamation Exclamation Exclamation Exclamation Exclamation Exclamation Exclamation Exclamation Exclamation

http://www.smjg.org/


Dort können auch die Alten noch was Lernen


... habe Jomas Beitrag noch einmal in den öffentlichen Bereich kopiert ...
_________________
Denk dran:
http://selfbondageforum.de/viewforum.php?f=10

Meine Vorstellung[
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden E-Mail senden
sononso



Anmeldedatum: 24.12.2011
Beiträge: 1098
Wohnort: Raum BS-MD

BeitragVerfasst am: Di Apr 09, 2013 10:35 pm    Titel: Jugendschutz Antworten mit Zitat

Die Gesetzgebung teilt in vier Schutzaltersstufen ein:

* Kinder bis 14 Jahren
* Jugendliche zwischen 14 und 16 Jahren
* Jugendliche zwischen 16 und 18 Jahren
* Volljährige ab 18 Jahren.


Eine nette Broschüre der Stadt Nürnberg ist sicherlich hier hilfreich zur weiteren Erläuterung. Sie nennt auch die entsprechenden Gesetzestexte:
http://www.google.de/url?q=http://www.bjr.de/fileadmin/user_upload/Praetect/Material/jugendschutz_sexualitaet.pdf&sa=U&ei=kqdkUc3iIY_Lswb_g4GoBA&ved=0CB8QFjAA&usg=AFQjCNFRaT0Ut8bfbNnE_-bQGXM-yfgdhQ

Deren wichtigsten zitiere ich hier :

Zitat:


Sexueller Missbrauch von Kindern

§§ 176, 176a StGB (Strafgesetzbuch)
Alle sexuellen Handlungen an, vor und mit einem Kind unter
14 Jahren
gelten als Missbrauch, sind verboten und werden
je nach Schwere des Falles mit nicht unerheblicher Freiheitsstrafe
bestraft. Dies gilt auch für Personen, die ein Kind dazu
bestimmen, dass es sexuelle Handlungen vornimmt (aufreizendes,
geschlechtbetontes Posieren) und zwar unabhängig
von einer Einwilligung des Kindes oder der Eltern.
Bereits der Versuch des sexuellen Missbrauches von Kindern
ist strafbar.



Weitere Erläuterungen:
http://www.google.de/url?q=http://www.t-online.de/eltern/jugendliche/id_49354752/jugendschutzgesetz-2013-ab-wann-ist-der-erste-sex-erlaubt-.html&sa=U&ei=P75kUbjLI8mPtAa-loDgAQ&ved=0CDcQFjAG&usg=AFQjCNGn_kzt_62gTVQSdpq6dilmCtREKw
Zwar beschreibt der Artikel, wann Sex strafbar ist oder nicht; im Zweifel würde aber wohl eine Betätigung im Forensinn von der Rechtssprechung her ähnlich betrachtet werden.

Schutzalter (Wikipedia):
http://www.google.de/url?q=http://de.wikipedia.org/wiki/Schutzalter&sa=U&ei=P75kUbjLI8mPtAa-loDgAQ&ved=0CB8QFjAB&usg=AFQjCNGVX58Ryg1GYzt8_vP3fAIVTlql_g


Zuletzt bearbeitet von sononso am Mi Apr 10, 2013 2:39 am, insgesamt 2-mal bearbeitet
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden E-Mail senden
Mr_Wooly



Anmeldedatum: 28.04.2007
Beiträge: 3180
Wohnort: Im Hessische

BeitragVerfasst am: Fr Apr 12, 2013 9:01 pm    Titel: Antworten mit Zitat

Verstehe irgendwie die Aussage deines Threads nich. Shocked

Willst Du uns jetzt damit sagen, dass es die SMJG gibt, was ja schon öfters mal im Forum geschrieben steht, möchtest du auf Gefahren für Jugendliche hinweisen oder willst du uns auf die Gefahr durch den Gesetzgeber hinweisen, sollten hier Jugendliche sein?

Je nach Intention würde ich gern was kommentieren Wink
_________________
Wool - E
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden E-Mail senden
sononso



Anmeldedatum: 24.12.2011
Beiträge: 1098
Wohnort: Raum BS-MD

BeitragVerfasst am: Fr Apr 12, 2013 9:22 pm    Titel: Intendierte Aussage Antworten mit Zitat

Mr_Wooly hat Folgendes geschrieben:
Verstehe irgendwie die Aussage deines Threads nich. Shocked

Willst Du uns jetzt damit sagen, dass es die SMJG gibt, was ja schon öfters mal im Forum geschrieben steht, möchtest du auf Gefahren für Jugendliche hinweisen oder willst du uns auf die Gefahr durch den Gesetzgeber hinweisen, sollten hier Jugendliche sein?

Je nach Intention würde ich gern was kommentieren Wink


@ Mr_Wooly,

den Hinweis von Joma auf SMJG mochte ich gerne im öffentlichen Bereich im Forum sehen, verbunden mit den Antworten auf die Frage, "warum erst ab 14" ...
... und weitere Informationen hierzu.

Ich möchte erreichen, daß die Jugendlichen in erster Linie genau wissen, mit wem (und mit wem nicht) sie - im Hinblick auf juristische Folgen gefahrlos, gefahrlos auch für den älteren Teil, - sie sich "betätigen" können.

Im Gesetzgeber sehe ich keine Gefahr

Niemand in diesem Lande käme, um es einmal beispielhaft zu sagen, auf die Idee, plötzlich links zu fahren. Es gibt Regeln, die alle beherzigen, sofern sie sie denn kennen.

Ausnahmen landen dann im Nachrichtenteil; da wollen "wir" aber nicht hin.

Es ist schon gar nicht meine Intention, selbst im Zweifel noch jüngeren als 14 den Zugang zum Forum zu verwehren, denn den Informationsgehalt besonders der Rubrik "Pleiten, Pech und Pannen" halte ich schon für wichtig.
Ich schrieb es an entsprechender Stelle; mit besserer Information wie zum Beispiel durch ein Forum wie dieses hätte ich mir im Teenageralter eine beinahe fatale Strangulation durchaus ersparen können.

Da es im Internet an anderer Stelle derartig viel "jugendgefährdendes" gibt, sehe ich angesichts der Inhalte dieses Forums keine wirklichen Schwierigkeiten.
_________________
Denk dran:
http://selfbondageforum.de/viewforum.php?f=10

Meine Vorstellung[
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden E-Mail senden
Mr_Wooly



Anmeldedatum: 28.04.2007
Beiträge: 3180
Wohnort: Im Hessische

BeitragVerfasst am: Sa Apr 13, 2013 1:42 pm    Titel: Antworten mit Zitat

Verstehe. Der Altershinweis bezog sich also auf die Beschränkungen der SMJG. Das ging nicht aus dem Thread hervor. Danke für die Präzisierung! Smile
_________________
Wool - E
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden E-Mail senden
sononso



Anmeldedatum: 24.12.2011
Beiträge: 1098
Wohnort: Raum BS-MD

BeitragVerfasst am: Mi Apr 17, 2013 10:07 am    Titel: Ergänzendes Antworten mit Zitat

Ergänzendes aus dem Paragraphendschungel

Zitat:

Sexueller Missbrauch widerstandsunfähiger Personen
§ 179 StGB
Sex unter Ausnutzung der Widerstandsunfähigkeit (krankhafte seelische Störung/tiefgreifende Bewusstseinsstörung/
geistige Behinderung/schwere andere seelische Störung/
körperliche Wehrlosigkeit/Suchtkrankheit) gilt als Missbrauch
(Geldstrafe bzw. Freiheitsstrafe bis zu 10 Jahren).


Sexuelle Nötigung/Vergewaltigung
§ 177 StGB
Sex unter Gewalt (Drohungen) oder unter Ausnutzung einer
schutzlosen Lage des Opfers (eines Mädchens/ eines Jungen,
einer Frau/eines Mannes) gilt als sexuelle Nötigung (Freiheitsstrafe ab 1 Jahr bis zu 15 Jahren); beim Eindringen in den
Körper als Vergewaltigung (Freiheitsstrafe ab 2 Jahren bis zu
15 Jahren)


Bemerkung:
Natürlich ist eine einvernehmliche Fesselung, solange sie einvernehmlich bleibt, nicht strafbar, wenn der Jugendschutz berücksichtigt wurde.
_________________
Denk dran:
http://selfbondageforum.de/viewforum.php?f=10

Meine Vorstellung[
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden E-Mail senden
joma



Anmeldedatum: 22.11.2006
Beiträge: 1955
Wohnort: im Tiefsten Kohlenpott

BeitragVerfasst am: Mi Nov 20, 2013 9:44 am    Titel: Antworten mit Zitat

Mal wieder nach Oben holen
_________________
Mein Leben
http://selfbondageforum.de/viewtopic.php?t=5814
Hurra ich habe eine tolle Frau kennen gelernt
http://selfbondageforum.de/viewtopic.php?t=8521&postdays=0&postorder=asc&start=0
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
jail



Anmeldedatum: 01.09.2012
Beiträge: 2117
Wohnort: Nähe Helmstedt

BeitragVerfasst am: Mi Jan 13, 2016 3:49 am    Titel: Thema Antworten mit Zitat

Immer mal wieder ein Thema ...
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden E-Mail senden
Lira



Anmeldedatum: 17.03.2014
Beiträge: 1434
Wohnort: Bayern

BeitragVerfasst am: Mi Jan 13, 2016 6:31 am    Titel: Antworten mit Zitat

Seit soweit ich weiß Januar 2015 sieht diese Regelung mit dem Alter jedoch etwas anders aus. Die "magische" 21 Regel ist rausgefallen, die Schutzlage des Opfers, das Mindestalter 14 etc jedoch gleich.
Also die neue Regel greift vor allem auf: Ab 14 darf selbst ein 40-Jähriger theoretisch mit der 14-jährigen/dem 14-jährigem schlafen
_________________
Liebe Grüße
Lira
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden E-Mail senden
scandor



Anmeldedatum: 04.06.2008
Beiträge: 2564
Wohnort: Zwischen Stuttgart und Pforzheim

BeitragVerfasst am: Mi Jan 13, 2016 6:51 am    Titel: Antworten mit Zitat

Man muss aber auch genau hingucken, was gesetzlich bezüglich "hilfloser" Personen festgeschrieben steht. Ohne zu klugscheißerisch sein zu wollen: wer gefesselt ist, ist definitiv hilflos...
_________________
J.-R.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Lira



Anmeldedatum: 17.03.2014
Beiträge: 1434
Wohnort: Bayern

BeitragVerfasst am: Mi Jan 13, 2016 8:51 am    Titel: Antworten mit Zitat

scandor hat Folgendes geschrieben:
Man muss aber auch genau hingucken, was gesetzlich bezüglich "hilfloser" Personen festgeschrieben steht. Ohne zu klugscheißerisch sein zu wollen: wer gefesselt ist, ist definitiv hilflos...


Das ist wahr^^ deshalb ist BDSM egal in welcher Fassette unter 18 IMMER eine Grauzone!
_________________
Liebe Grüße
Lira
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden E-Mail senden
Enris



Anmeldedatum: 13.06.2012
Beiträge: 614
Wohnort: Südwestpfalz

BeitragVerfasst am: Sa Jan 16, 2016 11:23 pm    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo auch,

Lira hat Folgendes geschrieben:
deshalb ist BDSM egal in welcher Fassette unter 18 IMMER eine Grauzone!

Wenn du "unter 18" schreibst, liegst du richtig. BDSM ist immer eine Grauzone.

Weg von Kleinklein und Klugscheißerei: Das Gesetz hat kein Herz, muss es aber dort ersetzen, wo es fehlt.

Behaltet in diesem Zusammenhang immer das Ganze im Auge. Da gibt es "Freiheitsberaubung" oder "Körperverletzung", "sexuelle Selbstbestimmung" und andere Begriffe im Recht.

Das Problem ist das Problem: Wofür ist das Recht da?
Einerseits zu schützen, also präventiv zu wirken, im Sinne was wollen wir, welche Linie fahren wir.
Andererseits zu ahnden, also repressiv zu wirken, im Sinne von welche Strafe verlangen wir.

Beide Aspekte sind nicht leicht im Umgang. Wo ziehen wir die Grenze? Banales Beispiel: Zwei Erwachsene machen BDSM, BWO war im Endorphinrausch und kann eine Woche nicht mehr sitzen. Gilt das im Rausch geäußerte "mach weiter" als Zustimmung?

Das Thema Jugend ist noch kritischer: Denn je mehr ein Gesetz Einzelfälle berücksichtigt, desto löchriger wird es. Da es immer Einzelfälle geben wird, die nicht berücksichtigt werden können. Daher ist unser Recht sehr pauschal mit seinen fiktiven Altersgrenzen (die ja auch auf Wahl, Fahrerlaubnis, Geschäftsfähigkeit usw. Auswirkung haben).

sononso hat Folgendes geschrieben:
Niemand in diesem Lande käme, um es einmal beispielhaft zu sagen, auf die Idee, plötzlich links zu fahren. Es gibt Regeln, die alle beherzigen, sofern sie sie denn kennen.

Ich bitte um Entschuldigung im Voraus: Fährst du Auto? Wenn keiner auf die Idee käme, etwas falsch zu machen, wieso kommt das vor?

Gesetze entstehen selten im luftleeren Raum, so "tja, wie bestrafen wir denn Marsmännchen, deren Flugroute unsere geostationären Satelliten gefährdet"? Meist ist es genau anders herum: Etwas geschieht, wir als Gesellschaft meinen, dass sich das nicht gehört, daher wird es verboten (genauer: negativ sanktioniert).

Bis zur Feststellung, dass Telefonieren und Autofahren zu tödlichen Unfällen kommt, war es nicht verboten. Vernunft ist ein Klischee, denn es ist z.B. bekannt, dass man von einem Fahrzeug erfasst wird, wenn man unvermittelt auf eine vielbefahrene Fahrbahn tritt. Es ist bekannt, dass kein Mensch multitasking-fähig ist (neurologisch gesehen ist das eine Illusion). Es ist bekannt, dass man beim Telefonieren sich auf das Gespräch konzentriert (auch Weghören ist Konzentration). Und bald täglich wird jemand angefahren.

Gesetze regeln also Passiertes im Nachhinein und bestrafen die "Schuldigen" (ääähhh, noch'n Aspekt), damit wir Seelenfrieden finden.

Irgendwo muss halt eine Grenze gezogen werden, mit dem Risiko die auszuklammern, die willens und nicht Straftatopfer sind, jedoch mit der Chance möglichst viele hineinzubekommen, die leicht Straftatopfer werden ohne tatsächlich willens zu sein.

Ja. Das ist für Betroffene blöd. Das ist das Leben. Erst mit 18 hat man die Chance volltrunken und bekifft als Geisterfahrer auf der Gegenspur eine Familie auszulöschen.
Absurd? Wo zieht ihr die Grenze, 17, 19, 16 1/2? Individuell? Ich möchte gerne 5.000 € von eurem Bankkonto phishen, ganz individuell. Doch nicht?

Schönen Gruß
Enris
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden Website dieses Benutzers besuchen
sononso



Anmeldedatum: 24.12.2011
Beiträge: 1098
Wohnort: Raum BS-MD

BeitragVerfasst am: So Jan 17, 2016 1:04 am    Titel: Formulierungsunschärfe Antworten mit Zitat

Enris hat Folgendes geschrieben:


sononso hat Folgendes geschrieben:
Niemand in diesem Lande käme, um es einmal beispielhaft zu sagen, auf die Idee, plötzlich links zu fahren. Es gibt Regeln, die alle beherzigen, sofern sie sie denn kennen.

Ich bitte um Entschuldigung im Voraus: Fährst du Auto? Wenn keiner auf die Idee käme, etwas falsch zu machen, wieso kommt das vor?


Ich bitte um Enb#tschuldigung für die Formulierungsunschärfe und wiederhole den Satz gerne präziser:
"Niemand in diesem Lande käme ernsthaft , um es einmal beispielhaft zu sagen, auf die Idee, plötzlich links zu fahren. Es gibt Regeln, die alle beherzigen, sofern sie sie denn kennen."

Ja, ich fahre Auto, aber das empfinde ich hier nicht zielführend; es war ein Beispiel, das veranschaulichen sollte, daß es einzuhaltende Regeln gibt, von denen, zugegebenermaßen, manche Ausnahmen machen. Sofern sie es aber zudem willentlich und bewußt tun, stellt es oft eine Straftat dar.
_________________
Denk dran:
http://selfbondageforum.de/viewforum.php?f=10

Meine Vorstellung[
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden E-Mail senden
Lira



Anmeldedatum: 17.03.2014
Beiträge: 1434
Wohnort: Bayern

BeitragVerfasst am: So Jan 17, 2016 8:54 am    Titel: Antworten mit Zitat

@Enris: Ich hatte doch unter 18 verstanden? Was ist dann an der Aussage falsch? (Sry, ich verstehs gerade nicht so ganz)
_________________
Liebe Grüße
Lira
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden E-Mail senden
BeSchowan



Anmeldedatum: 10.07.2013
Beiträge: 1338
Wohnort: Ostbayern

BeitragVerfasst am: So Jan 17, 2016 4:15 pm    Titel: Antworten mit Zitat

Viel wichtiger als juristische Überlegungen sollte doch sein, daß ein Heranwachsender keine ausgereifte Persönlichkeit hat und auch die Chance bekommen sollte die Fähigkeit zur Partnerschaft und seine Sexualität und die Sexualität in der Partnerschaft ungestört zu entwickeln.
Man darf also Jugendlichen die Sexualität mit all ihren Nebenwegen nicht unkanalisiert hinklatschen oder gar aufnötigen. Es gibt doch nicht von ungefähr die "dirty thirty" als Zeit des ungehemmten Probierens.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Beiträge der letzten Zeit anzeigen:   
Neues Thema eröffnen   Neue Antwort erstellen    selfbondageforum.de Foren-Übersicht -> Grundlegendes Alle Zeiten sind GMT + 1 Stunde
Gehe zu Seite 1, 2  Weiter
Seite 1 von 2

 
Gehe zu:  
Du kannst keine Beiträge in dieses Forum schreiben.
Du kannst auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten.
Du kannst deine Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten.
Du kannst deine Beiträge in diesem Forum nicht löschen.
Du kannst an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.


Datenschutzerklaerung und Impressum
Powered by phpBB © 2001, 2005 phpBB Group
Deutsche Übersetzung von phpBB.de